In der Qualitätsvereinbarung vom 12.1.06 sind als Aufgaben der Träger u.a. festgelegt: Anpassung der Konzeption an das Berliner Bildungsprogramm, gezielte Fortbildungsplanung für Mitarbeiterinnen, Anwendung des Sprachlerntagebuchs sowie interne und externe Evaluation der Arbeit der Kindertagesstätten.