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14.02.2008
Kindertagesbetreuung / Gesetze / Rahmenbedingungen / Rahmenvereinbarungen / QVTAG

Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten

Das KitaFöG legt die Aufgaben und Ziele der Förderung von Kindern in der Kindertagesstätte fest unf fordert eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms zwischen dem Land Berlin und den Trägern von Kindertagesstätten.

In der Qualitätsvereinbarung vom 12.1.06 sind als Aufgaben der Träger u.a. festgelegt: Anpassung der Konzeption an das Berliner Bildungsprogramm, gezielte Fortbildungsplanung für Mitarbeiterinnen, Anwendung des Sprachlerntagebuchs sowie interne und externe Evaluation der Arbeit der Kindertagesstätten.